von BlueOcean.PR
Inhaber Dipl.-Kfm. (FH) Hartwig Höschen
Friedlandweg 10, 33102 Paderborn (BOPR)
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Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preisanfragen, Abwicklungsmodalitäten etc. stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
AGB BlueOcean.PR:
1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die vorliegenden AGB betreffen sämtliche Dienstleistungen von BOPR. Sie gelten insbesondere für
Korrektorats- und Lektoratsdienstleistungen sowie darüber hinaus auch für die Geschäftsbereiche
Kreative Texte, Präsentation und Übersetzungen. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden
Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung.
1.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text oder
sonstige auftragsspezifische Unterlagen (vgl. 6.12) BOPR zugegangen sind und BOPR den Auftrag
angenommen hat. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§
611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden
Bedingungen: Ziel der Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller
vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein
übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung,
Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet
werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.
1.4 Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und
logischer Stringenz) gehören nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zusätzliche
Dienstleistung und sind somit ausdrücklich zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist sich des
Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B.
durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite)
sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens BOPR das Erreichen dieses
Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an
Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist in
Punkt 6.2 der vorliegenden AGB geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich
anerkannt.
1.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er einen von BOPR erstellten oder überarbeiteten Text
verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch
BOPR von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber von BOPR
erstellte oder überarbeitete Texte für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben
hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen BOPR (Zweckgebundenheit).
1.6 Bei Korrektoratsarbeiten gilt die aktuelle Ausgabe des DUDEN als Grundlage. Fremdsprachige Textpassagen
sind in der Regel von der Korrektur ausgeschlossen oder sie verursachen einen von BOPR zusätzlich in Rechnung
zu stellenden Mehraufwand, wenn Übersetzungsdienstleistungen im Rahmen des Geschäftsfelds „Übersetzungen“
erforderlich werden.
2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber dieser Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, BOPR habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
3 Honorare (Preise)
3.1 Die Honorare (Preise) für Korrektur- und Lektoratsdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen
(Preislisten) von BOPR. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung
oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass
diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang
von 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten (= 1 Normseite, NS)
4 Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von BOPR angenommenen
Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die
Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im
angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, d.h. um die zur ordnungsgemäßen Erfüllung
notwendige Zeit.
4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die
Lieferfrist als ausdrücklich fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1 zweiter
Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in der Regel per E-Mail.
4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber BOPR zur Verfügung gestellten Unterlagen
nach Abschluss eines Korrektur- oder Lektorats- oder sonstigen Auftrages bei BOPR. BOPR hat keine Verpflichtung
zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. BOPR hat jedoch dafür zu sorgen, dass Unterlagen nicht
vertragswidrig verwendet werden können.
5 Höhere Gewalt
5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat BOPR den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt
berechtigt sowohl BOPR als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch
gegenüber BOPR Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu gewähren.
5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von BOPR,
den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 BOPR haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. BOPR haftet nicht für mittelbare Schäden, die
durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine
unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber
BOPR in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 BOPR verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine
Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates/ Lektorates auch dann noch als
erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein
Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (d.h. in Bezug auf ein
Gesamtdokument max. 0,25 Restfehler pro NS). Wiederholungsfehler werden dabei als insgesamt ein Fehler
gezählt.
6.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im
Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter
hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber
BOPR zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber
versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich
dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text
verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die
Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von BOPR nachvollzogen werden können.
6.4 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer
als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung
für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
6.5 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom
Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber BOPR zu
reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt
wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt.
6.6 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerle
Mängelhaftung.
6.7 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt
wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.8 Für die richtige Wiedergabe von Namen, Anschriften
und branchenspezifischen Fachbegriffen übernimmt BOPR
keinerlei Haftung.
6.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und
dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.10 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte,
Originale und dergleichen haftet BOPR, sofern diese nicht mit
der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach
Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5
sinngemäß.
6.11 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail, Dropbox, Cloud-Services usw.) besteht
keine Haftung von BOPR für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen,
Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden von BOPR vorliegt.
7 Schadenersatz
7.1 Als Schadenersatz bei Vorliegen von mehr als einem Fehler auf vier Seiten werden maximal 10 % vom
Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser
Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche
gegen BOPR sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des
Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
8 Zahlung
8.1 BOPR berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur, das Lektorat oder andere Dienstleistungen
unmittelbar nach der Fertigstellung des Auftrags. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail oder auf dem
Postweg. Die Rechnung ist grundsätzlich zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt; das generelle
Zahlungsziel von BOPR lautet „7 Tage netto, d.h. ohne Abzüge“, außer es ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart
worden. BOPR ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und
ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
8.2 Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von
der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Ansatz gebracht, bei Zahlungsverzug von
Geschäftsleuten werden, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, Verzugszinsen in Höhe von acht
Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank aktuell bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in
Ansatz gebracht. Falls BOPR ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist BOPR
berechtigt, diesen geltend zu machen. Darüber hinaus werden für die Erstellung jeder ggf. erforderlichen Mahnung
Kosten in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und BOPR vereinbarten Zahlungsbedingungen ist BOPR
berechtigt, die Arbeit an laufenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart
wurde (vgl. 4.2). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
9 Verschwiegenheitspflicht
BOPR ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. BOPR sichert die Wahrung
der Vertraulichkeit über den Inhalt von Texten zu. Eine 100%ige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und BOPR (E-Mail), leider nicht garantiert werden. BOPR haftet für illegale Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden
ist BOPR berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des
öffentlichen Rechts ist Paderborn. Auf das Vertragsverhältnis zwischen BOPR und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Der Auftraggeber teilt BOPR alle Änderungen und Ergänzungen,
die sich auf die Durchführung der Leistungen
(z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken,
unverzüglich schriftlich mit.
11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt
auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In
diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten
Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt
auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
12 Widerrufsbelehrung
Verbraucher i.S. von § 13 BGB können ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung
widerrufen:
I. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an: Hartwig Höschen, Friedlandweg 10, 33102 Paderborn, E-Mail: info@blueocean-pr.de
II. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind von beiden Seiten empfangene Leistungen
zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für BOPR mit deren Empfang. Das
Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn BOPR bereits mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat.