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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von BlueOcean.PR

Inhaber Dipl.-Kfm. (FH) Hartwig Höschen

Friedlandweg 10, 33102 Paderborn (BOPR)

 

Bitte öffnen Sie die nachfolgende Datei zur Einsicht oder zum Download unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

 

AGB BlueOcean.PR, Stand Dezember 2016
AGB BlueOcean.PR, Stand Dezember 2016.pd[...]
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Nachfolgend stehen Ihnen unsere AGB auch noch einmal zur direkten Einsicht bereit (Heranzoomen mit der Tastenkombination Strg+F). Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass stets nur diejenige Fassung gilt, die in der obigen PDF-Datei hinterlegt ist!

 

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preisanfragen, Abwicklungsmodalitäten etc. stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

AGB BlueOcean.PR:

 

1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung

 

1.1 Die vorliegenden AGB betreffen sämtliche Dienstleistungen von BOPR. Sie gelten insbesondere für

Korrektorats- und Lektoratsdienstleistungen sowie darüber hinaus auch für die Geschäftsbereiche

Kreative Texte, Präsentation und Übersetzungen. Die AGB werden vom Kunden, im Folgenden

Auftraggeber genannt, durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der

Geschäftsverbindung.

 

1.2 Ein Servicevertrag kommt zustande, wenn der zu korrigierende oder zu lektorierende Text oder

sonstige auftragsspezifische Unterlagen (vgl. 6.12) BOPR zugegangen sind und BOPR den Auftrag

angenommen hat. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§

611 ff. BGB Anwendung.

 

1.3 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden

Bedingungen: Ziel der Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller

vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Die durchgeführten Korrekturen umfassen ein

übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung,

Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet

werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind.

 

1.4 Stilistische Änderungen in größerem Umfang sowie ein Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und

logischer Stringenz) gehören nicht zum Korrektorat durch den Auftragnehmer und verstehen sich als zusätzliche

Dienstleistung und sind somit ausdrücklich zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist sich des

Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B.

durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Seite)

sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens BOPR das Erreichen dieses

Ziels beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates immer noch ein gewisser Rest an

Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist in

Punkt 6.2 der vorliegenden AGB geregelt und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich

anerkannt.

 

1.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er einen von BOPR erstellten oder überarbeiteten Text

verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch

BOPR von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber von BOPR

erstellte oder überarbeitete Texte für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben

hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen BOPR (Zweckgebundenheit).

 

1.6 Bei Korrektoratsarbeiten gilt die aktuelle Ausgabe des DUDEN als Grundlage. Fremdsprachige Textpassagen

sind in der Regel von der Korrektur ausgeschlossen oder sie verursachen einen von BOPR zusätzlich in Rechnung

zu stellenden Mehraufwand, wenn Übersetzungsdienstleistungen im Rahmen des Geschäftsfelds „Übersetzungen“

erforderlich werden.

 

2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung

 

Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert/lektoriert werden sollen, bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber dieser Informations- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, BOPR habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

 

3 Honorare (Preise)

 

3.1 Die Honorare (Preise) für Korrektur- und Lektoratsdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen

(Preislisten) von BOPR. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung

oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass

diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang

von 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten (= 1 Normseite, NS)

 

4 Lieferung

 

4.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung des korrigierten/lektorierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen

Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von BOPR angenommenen

Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die

Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im

angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung

der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht

rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, d.h. um die zur ordnungsgemäßen Erfüllung

notwendige Zeit.

 

4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die

Lieferfrist als ausdrücklich fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4.1 zweiter

Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind

vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

 

4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in der Regel per E-Mail.

 

4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

 

4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber BOPR zur Verfügung gestellten Unterlagen

nach Abschluss eines Korrektur- oder Lektorats- oder sonstigen Auftrages bei BOPR. BOPR hat keine Verpflichtung

zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. BOPR hat jedoch dafür zu sorgen, dass Unterlagen nicht

vertragswidrig verwendet werden können.

 

5 Höhere Gewalt

 

5.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat BOPR den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt

berechtigt sowohl BOPR als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch

gegenüber BOPR Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu gewähren.

 

5.2 Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit von BOPR,

den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)

 

6.1 BOPR haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. BOPR haftet nicht für mittelbare Schäden, die

durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine

unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber

BOPR in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

 

6.2 BOPR verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine

Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates/ Lektorates auch dann noch als

erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein

Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist (d.h. in Bezug auf ein

Gesamtdokument max. 0,25 Restfehler pro NS). Wiederholungsfehler werden dabei als insgesamt ein Fehler

gezählt.

 

6.3 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im

Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter

hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber

BOPR zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber

versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich

dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text

verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, so dass die

Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge von BOPR nachvollzogen werden können.

 

6.4 Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer

als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung

für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.

 

6.5 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz) ist vom

Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber BOPR zu

reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt

wurde. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt.

 

6.6 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen besteht keinerle

Mängelhaftung.

 

6.7 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt

wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

 

6.8 Für die richtige Wiedergabe von Namen, Anschriften

und branchenspezifischen Fachbegriffen übernimmt BOPR

keinerlei Haftung.

 

6.9 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und

dergleichen wird keine Haftung übernommen.

 

6.10 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte,

Originale und dergleichen haftet  BOPR, sofern diese nicht mit

der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach

Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5

sinngemäß.

 

6.11 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail, Dropbox, Cloud-Services usw.) besteht

keine Haftung von BOPR für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen,

Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden von BOPR vorliegt.

 

7 Schadenersatz

 

7.1 Als Schadenersatz bei Vorliegen von mehr als einem Fehler auf vier Seiten werden maximal 10 % vom

Auftragsvolumen festgesetzt. Die Fehler sind vom Auftraggeber schriftlich nachzuweisen. Ausgenommen von dieser

Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht

wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche

gegen BOPR sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des

Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.

 

8 Zahlung

 

8.1 BOPR berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur, das Lektorat oder andere Dienstleistungen

unmittelbar nach der Fertigstellung des Auftrags. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail oder auf dem

Postweg. Die Rechnung ist grundsätzlich zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt; das generelle

Zahlungsziel von BOPR lautet „7 Tage netto, d.h. ohne Abzüge“, außer es ist ein anderes Zahlungsziel vereinbart

worden. BOPR ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und

ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.

 

8.2 Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von

der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Ansatz gebracht, bei Zahlungsverzug von

Geschäftsleuten werden, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, Verzugszinsen in Höhe von acht

Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank aktuell bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in

Ansatz gebracht. Falls BOPR ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist BOPR

berechtigt, diesen geltend zu machen. Darüber hinaus werden für die Erstellung jeder ggf. erforderlichen Mahnung

Kosten in Höhe von 5,00 EUR in Rechnung gestellt.

 

8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und BOPR vereinbarten Zahlungsbedingungen ist BOPR

berechtigt, die Arbeit an laufenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen

Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart

wurde (vgl. 4.2). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.

 

9 Verschwiegenheitspflicht

 

BOPR ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. BOPR sichert die Wahrung

der Vertraulichkeit über den Inhalt von Texten zu. Eine 100%ige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftraggeber und BOPR (E-Mail), leider nicht garantiert werden. BOPR haftet für illegale Eingriffe Dritter nicht. Im Interesse des Kunden

ist BOPR berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.

 

10 Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des

öffentlichen Rechts ist Paderborn. Auf das Vertragsverhältnis zwischen BOPR und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.

 

11 Schlussbestimmungen

 

11.1 Der Auftraggeber teilt BOPR alle Änderungen und Ergänzungen,

die sich auf die Durchführung der Leistungen

(z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken,

unverzüglich schriftlich mit.

 

11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt

auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In

diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare

Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten

Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt

auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

 

12 Widerrufsbelehrung

 

Verbraucher i.S. von § 13 BGB können ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung

widerrufen:

 

I. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in

Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch

nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der

Widerruf ist zu richten an: Hartwig Höschen, Friedlandweg 10, 33102 Paderborn, E-Mail: info@blueocean-pr.de

 

II. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind von beiden Seiten empfangene Leistungen

zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann

dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl

erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die

Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung, für BOPR mit deren Empfang. Das

Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn BOPR bereits mit der Ausführung der Dienstleistung mit

ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher

diese selbst veranlasst hat.

BlueOcean.PR

Dipl.-Kfm., M.Sc.

Hartwig Höschen (Inhaber)
 

Firmensitz

Kavallerieweg 51

33104 Paderborn

 

Büro Schloß Neuhaus

Schatenweg 26

33104 Paderborn

 

Büro Stadtheide

Friedlandweg 10
33102 Paderborn

 

Mobil:   

+49 151/291-27-597

 

Telefon:

+49 5254/648-59-89

 

Telefax:

+49 5254/648-91-89

 

Webfax:

+49 3212/122-91-01

 

E-Mail: info@blueocean-pr.de

 

Steuernummer:         339/5114/2456

Umsatzsteuer-IdNr.: 

DE 279 891 058

Gläubiger-IdNr.:       

DE 88 ZZZ 0000 1292 850

D-U-N-S®-Nr.:

313767453

 

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld

 

Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Hamburg

 

Eingetragen im Adressbuch

für den deutschsprachigen Buchhandel (AdB),

Frankfurt am Main

 

Aufsichtsbehörde:

Stadt Paderborn, Ordnungsamt,

Gewerbeangelegenheiten

 

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